Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reiche ich eine Anfrage nach §17 des Gemeindegesetzes ein und gehen davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 beantwortet wird.
Am 18. März 2022 wurden auf https://www.oberrieden.ch/node/14021?referer=aktuell/222/1 verschiedene Punkte zu den Verhandlungen des Gemeinderates vom 14. März 2022 veröffentlicht. Darin finden sich Ausführungen, wie bei der Modernisierung des kommunalen Personalrechtes vorgegangen werden soll.
Gestützt auf diesen Text bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wurde bereits geprüft ob andere, vergleichbare Gemeinden über ein Personalrecht verfügen, welches übernommen werden könnte?
Wenn ja: Warum wird dieses nicht angepasst und übernommen?
Wenn nein: Warum fand eine solche Prüfung nicht im Vorfeld statt?
- Für eine externe Begleitung wurde ein Kredit von CHF 15’000 gesprochen. Wie hoch werden die internen Kosten beziffert? Hierbei geht es insbesondere um die Personalkosten der Projektgruppe bestehend aus einem Gemeinderat und drei Verwaltungsangestellten.
- Welche Kompetenzen werden durch die externe Fachbegleitung übernommen?
- Sind diese Kompetenzen im Gemeinderat oder in der Verwaltung nicht vorhanden?
- Müssten diese Kompetenzen im Gemeinderat oder in der Verwaltung vorhanden sein?
- Nach welchen Kriterien wird die externe Fachbegleitung gesucht und wird dies Ausgeschrieben?
- Gibt es ein kantonales Amt (oder eine andere Stelle), welches die externe Begleitung ersetzen könnte und bei der Erstellung des Personalrechtes helfen könnte?
- Im Falle dessen, dass das Personalrecht einer anderen Gemeinde weitgehend übernommen werden könnte und/oder ein kantonales Amt (oder eine andere Stelle) unterstützen könnte, wie hoch wären die Kosten dann zu beziffern (intern und extern)?