Am 31. Dezember 2022 lancierte ich meine zweite Einzelinitiative, welche entsprechenden Anklang in der Presse fand.
Link zum Artikel in der Zürichsee-Zeitung
Der Initiativtext:
Gestützt auf §§ 146 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte, reiche ich folgende Einzelinitiative in Form einer allgemeinen Anregung ein:
Der Gemeinderat von Oberrieden wird beauftragt, an gesetzlich geeignete(n/r) Stelle(n) die allgemein gültige Geschwindigkeit «Generell 50» auf der Hauptverkehrsachse «Alte Landstrasse» zu fixieren.
Begründung
Über die Jahre wurde in Oberrieden und im Bezirk Horgen das Tempo punktuell immer weiter reduziert. Dies widerspricht dem über Jahrzehnte bewährten Prinzip einer sinnvollen Abstufung von Verkehrsträgern, wonach grosse und grössere Strassen primär dem Transit und Bewältigen grosser Volumina verpflichtet sind, kleinere Strassen dagegen auch dem Schutz und der Ruhe von Anwohnern dienen.
Die Verkehrsstudie (veröffentlicht im Rahmen der Mitwirkung am «Kommunalen Verkehrsrichtplan»), welche für Oberrieden erstellt wurde, weist ausdrücklich darauf hin, dass die «Alte Landstrasse» stellenweise auf Tempo 30 reduziert werden soll.
Dies geht wie immer bei solchen Massnahmen mit hohen Kosten (für den Steuerzahler) einher und führt erfahrungsgemäss zu «Verkehrsberuhigunsmassnahmen» mit Schwellen, Inseln, Parkplatzreduktionen und weiteren Schikanen.
Würde auf der «Alten Landstrasse» das Tempo auch noch auf 30 reduziert werden, beginnt der Verkehr sich den kürzesten Weg zu suchen. Damit steigen mutmasslich die Frequenzen auf der Haldenstrasse, der Fachstrasse und weiteren Quartierstrassen.
Für das Gewerbe im Bezirk Horgen bedeuten weitere Temporeduktionen in den Gemeinden auch weitere Ausfälle bei den Erträgen. Schlussendlich muss der Zeit- und Geldverlust durch die Kunden kompensiert werden, was zur ohnehin steigenden Inflation beiträgt.
Nicht zuletzt muss auch ausdrücklich auf die Schikanierung unserer Einsatzkräfte von Sanität, Feuerwehr und Polizei hingewiesen werden. Mit der seit Jahren andauernden Reduktion von Einsatzzentralen (Spitäler, Feuerwehrdepots etc.), werden die Wege zum Einsatzort weiter und aufgrund flächendeckenden Temporeduktionen immer zeitaufwändiger.
Auch Buschauffeure und Taxifahrer finden wenig Begeisterung für Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen.
Zusammenfassend bezweckt die Initiative auf kommunaler Ebene die Tempolimite «Generell 50» auf der «Alten Landstrasse» da festzusetzen, wo dies schon seit vielen Jahren akzeptiert ist, nämlich bei Tempo 50.