Anfrage an den Gemeinderat zu den Interessensbindungen von Behördenmitgliedern

Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung, reiche ich eine Anfrage nach §17 des Gemeindegesetzes ein und gehe davon aus, dass diese Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 beantwortet wird.


Diese Anfrage wurde am _________________ um _________________ in der Gemeindeverwaltung persönlich überreicht. Die Anfrage bezieht sich auf die Informationen welche zu diesem Zeitpunkt auf Oberrieden.ch zur Verfügung standen.

Gemäss Art.18 der Gemeindeordnung (GO) von Oberrieden, welche seit dem 1. Januar 2022 ihre Gültigkeit hat, müssen die Interessensbindungen von Mitgliedern der Behörden offengelegt werden. Insbesondere geben diese Auskunft über:

a ihre beruflichen Tätigkeiten,

b ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,

c ihre Organstellungen in und wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.

Zudem verlangt die GO ausdrücklich, dass diese Interessensbindungen veröffentlicht werden.

Frage 1: Warum scheint das zum Zeitpunkt der Anfrage auf oberrieden.ch publizierte Register (Stand August 2022) der Interessensbindungen nicht vollständig zu sein? Namentlich erwähnt seien hier Personen mit fehlenden Angaben: Mario Wagen (Punkt 4), Martin Arnold, Marco Meroni, Orlando Vanoli, Benjamin Angst, Markus Geniets, Thomas Grünert, Marcel Zürcher, Tobias Freuler, Sandra Manini (jeweils alle Angaben).

Frage 2: Bei den Angaben wird jeweils «keine», ein Minuszeichen, drei Minuszeichen, oder gar die englische Abkürzung «n/a», welche als «nicht verfügbar», «nicht anwendbar» oder als «keine Antwort» interpretiert werden kann, angegeben. Was gilt nun und warum ist das Register derart uneinheitlich gestaltet?

Frage 3: Am 13. März 2022 hatte Adrian «Awob» Wegmann (Präsident SVP Oberrieden) bereits per informeller Mailanfrage auf den Missstand der fehlenden Publikation hingewiesen. Wie viele Kalendertage dauerte die Publikation der Interessensbindungen seit Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung und weshalb konnte dies nicht bereits beim Inkrafttreten umgesetzt und publiziert werden?

Frage 4: Gemäss publiziertem Register wurden die Angaben Zitat «nicht überprüft oder verifiziert, sondern werden im gemeldeten Umfang publiziert». Wie kann sichergestellt werden, dass die Angaben korrekt sind und wer überprüft diese?

Frage 5: Was sind die Folgen von falschen oder fehlenden Angaben?

Frage 6: Bis wann (genaues Datum) wird das Register bereinigt und vervollständigt?    

Antwort des Gemeinderates

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